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FWG Bendorf beantragt Beitragsbefreiung für gemeinnützige Vereine bei wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen

Im letzten Jahr wurden in der Stadt Bendorf erstmalig wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben. Für einige Bürger stellten diese eine große finanzielle Belastung dar. Auch die Vereine mit Grundstücksbesitz im Stadtgebiet wurden dadurch finanziell überaus stark belastet.

Vereine finanzieren sich vorwiegend aus Mitgliedsbeiträgen, Einnahmen aus Veranstaltungen und Spenden. Gerade in der heutigen Zeit, in der durch immer mehr Vorschriften immer höhere Kosten durch Vereine getragen werden müssen, ist es für sie sehr schwierig, einen Gewinn, der in die Vereinstätigkeit reinvestiert werden kann, zu erwirtschaften. In diesem Zusammenhang ist es unverhältnismäßig, die Einnahmen eines Vereins zusätzlich durch die Zahlung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen zu schmälern.

Gerade in Zeiten, in denen das bürgerschaftliche Engagement gefördert und ausgebaut werden soll, ist dieses Vorgehen eher kontraproduktiv. Das Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Gesellschaft und besonders Vereine leisten dazu einen hohen Beitrag, sei es durch den Erhalt von kulturellem Brauchtum, durch Jugend- und Integrationsarbeit oder die Ermöglichung sozialer Teilhabe. Bei diesem wichtigen Engagement fehlen die Gelder, die für die wiederkehrenden Beiträge gezahlt werden müssen, in erheblichem Maße. Sie wären z.B. bei der Jugendarbeit sinnvoller investiert, denn es ist erwiesen, dass gerade Jugendliche im Verein viele Fähigkeiten und vor allem soziale Kompetenzen, wie die Erfahrung eines Gemeinschaftsgefühls oder auch die Übernahme von Verantwortung, erwerben.

Dabei leisten die Vereine diese wertvolle gesellschaftliche Arbeit uneigennützig, d.h. ihr Ziel ist nicht die Gewinnerwirtschaftung, sondern gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen und vom Finanzamt anerkannt werden, wird ihr Engagement vom Staat gefördert. Auch die Stadt Bendorf kann dieses freiwillige Engagement anerkennen und stärken, indem Vereine von den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen befreit werden. Dazu muss die Satzung der Stadt für die wiederkehrende Beiträge bei Straßenausbau geändert werden. Diese Änderung wird die FWG Bendorf beantragen.

In dem Antrag ist ebenso die Prüfung eines Abrechnungsmodells mit gleichbleibender Belastung enthalten. Bei der Anwendung dieses B-Modells kann die Kostenbelastung für die Beitragspflichtigen einer Abrechnungseinheit über mehrere Jahre konstant gehalten werden. Zudem sollte, wenn eine größere Maßnahme in der Abrechnungseinheit umgesetzt wird, möglichst nur diese in einem Zeitraum von 3-4 Jahren geplant werden, und nicht wie es z.B. mit drei aufeinanderfolgenden Ausbaumaßnahmen im Ortsteil Stromberg derzeit vorgesehen ist. Durch diese Maßnahmen wäre die Kostenbelastung für die Beitragszahler zumindest etwas transparenter, vorhersehbarer und planbarer, selbst wenn sich an der Beitragshöhe nichts ändert. In dem Zusammenhang ist ebenso zu prüfen, ob der kommunale Eigenanteil ggf. erhöht werden kann.

Der FWG Bendorf ist bewusst, dass die wiederkehrenden Beiträge in einem Landesgesetz geregelt sind und die Stadt Bendorf oft nur einen geringen Handlungsspielraum hat. Bei den Anträgen der FWG besteht jedoch die Möglichkeit, diesen Handlungsspielraum auszuschöpfen und die FWG Bendorf setzt sich dafür ein, diesen möglichst zum maximalen Nutzen der Bendorfer Bürgerinnen und Bürger und auch der Bendorfer Vereine anzuwenden.