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FWG Bendorf ist für gerechte Verteilung der Steuer in Bendorf

Ein Defizit im Haushalt ist für Bendorf nichts Neues. Auch nicht, dass der Haushalt schon seit einigen Jahren immer wieder durch die kommunale Aufsichtsbehörde, die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, zu genehmigen ist. So wurde der Stadt auch für den Haushalt 2024 auferlegt, das Defizit zu verringern. Die Kreisverwaltung hat dafür eine sechsstellige Summe genannt und Möglichkeiten aufgezeigt, wie man diese Summe erreichen kann. Eine mögliche Vorgabe lautete: Erhöhung der Grundsteuer B und/oder der Gewerbesteuer, wobei es der Aufsichtsbehörde grundsätzlich egal war wie und in welchem Verhältnis diese Gemeindesteuern angepasst werden.

Bei der Grundsteuer B handelt es sich um eine Steuer, zu deren Zahlung jeder Eigentümer eines Grundstücks sowie eines Gebäudes verpflichtet ist. Sie wird von der Gemeinde erhoben, die über den Hebesatz festlegt, in welcher Höhe die Steuer zu zahlen ist. Somit kann die jeweilige Gemeinde die Steuerlast der Betroffenen beeinflussen. Dieses hat die Stadt Bendorf bereits im Jahr 2022 mit einer deutlichen Erhöhung des Hebesatzes getan. Im Jahr 2024, also nach nur zwei Jahren, hat die Stadt den Hebesatz der Grundsteuer B erneut deutlich angehoben.

Zu berücksichtigen ist bei der Grundsteuer B, dass zwar die Hausbesitzer die Steuer an die Gemeinde zahlen, dass sie jedoch über die Nebenkosten an die Mieter weitergereicht wird. Insofern ist also jeder von dieser Steuererhöhung mehr oder weniger betroffen. Grundstücksbesitzer merken diese Erhöhung bereits jetzt, bei den Mieterinnen und Mietern macht sie sich spätestens im nächsten Jahr bemerkbar.

Die zweite Gemeindesteuer, die die Stadt Bendorf beeinflussen kann, ist die Gewerbesteuer. Von der Möglichkeit deren Erhöhung hat Bendorf zuletzt 2020 und dabei äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht. Betrachtet man die Vergleichswerte der benachbarten Gemeinden erkennt man schnell, dass es bei der Festlegung der beiden Steuern Spielraum gibt, um auch die Gewerbetreibenden in angemessener Weise an der Konsolidierung des Haushalts zu beteiligen.

Wir, die FWG Bendorf, haben uns bei der Abstimmung im Stadtrat deutlich gegen eine einseitig auf Bürgerinnen und Bürger abgewälzte Belastung zur Sanierung des Haushalts durch eine ausschließliche Erhöhung der Grundsteuer B ausgesprochen. Warum? Für uns ist nicht hinnehmbar, dass nicht alle Nutzenden der Bendorfer Infrastruktur, Bürgerinnen und Bürger, aber auch die ansässigen Gewerbetreibenden, gleichermaßen an den Kosten beteiligt werden.

Bendorf soll attraktiv bleiben, ob als Wohnort oder Standort für Gewerbetreibende. Dafür setzt sich die FWG Bendorf mit Nachdruck ein. Zur Attraktivität gehört auch eine Reduzierung der Schuldenlast, auch dazu stehen wir und auch dazu möchten wir beitragen. Und eben deshalb haben wir die Gewerbesteuer in die Gesamtschau der Möglichkeiten zur Reduzierung der Schuldenlast miteinbezogen und uns in einem Gegenvorschlag für eine moderate und im Verhältnis angemessene Erhöhung der Grundsteuer UND der Gewerbesteuer ausgesprochen. Nur dies stellt aus unserer Sicht eine annährend gerechte Verteilung der Steuerlast dar, ohne dabei zu vernachlässigen, dass Bendorf als Wohnort beliebt, aber auch als Gewerbestandort konkurrenzfähig bleibt.

Leider ist der Stadtrat unserem Vorschlag nicht gefolgt. Was es im Einzelnen für die Portemonnaies der Bendorferinnen und Bendorfer bedeutet, haben viele schon nach dem letzten Grundsteuerbescheid gemerkt, andere werden es nach der nächsten Nebenkostenabrechnung sehen.